Saudi-Arabien: keine Todesstrafe für Minderjährige!

Mindestens 65 Gefangene in Saudi-Arabien könnten jederzeit hingerichtet werden. Unter ihnen sind acht Männer, die zum Zeitpunkt der «Verbrechen», die ihnen zur Last gelegt werden, minderjährig waren. Sie gehören der schiitischen Minderheit an und wurden angeklagt, weil sie an Protesten gegen das Regime teilgenommen hatten. Besonders um die Wei- hnachtzeit sind Hinrichtungen zu befürchten.

Jalal Labad, Abdullah Al-Derazi, Youssef Al-Manasef, Has- san Zaki Al-Faraj, Ali Jaafar Al Mabiouq, Jawad Qureiris, Ali Hassan Al-Subaiti und Mahdi Al-Mohsen droht unmittelbar die Hinrichtung. Die acht jungen Männer gehören alle der muslimischen Minderheit der Schiiten an, die in Saudi-Arabien unterdrückt wird. Sie werden verfolgt wegen ihrer Teilnahme an Protesten gegen das Regime, die seit dem Arabischen Frühling im Jahr 2011 stattfanden. Die meisten von ihnen wurden zwischen 2017 und 2018 festgenommen. Die Taten, derer sie angeklagt sind, wurden begangen, als sie noch minderjährig waren. Alle acht jungen Männer wurden monatelang in Einzelhaft festgehalten und gefoltert, damit sie Geständnisse ablegten. Erst nach mehreren Jahren wurden sie vor Gericht gebracht, wo sie zum ersten Mal einen von einem Anwalt begleitet wurden.

Sie wurden an Sonderstrafgerichte verwiesen, die Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorakten ahnden sollten. In Wirklichkeit verfolgen diese Gerichte alle Menschen, die sich gegen die Politik des Regimes stellen. Demonstranten der schiitischen Minderheit droht vor den Sondergerichten häufig die Todesstrafe unter der Strafkat- egorie Tazir. Dieser Begriff aus dem islamischen Strafrecht bezeichnet Strafen, die im Ermessen der lokalen Jus- tizbehörden liegen. Die Anwendung von Tazir ermöglicht es dem Regime, stillschweigend willkürliche Sanktionen zu verhängen, insbesondere als Mittel zu politischer Unterdrückung.

Als Beweismittel legt die Staatsanwaltschaft sehr oft auch unter Zwang erlangte Geständnisse vor. Obwohl die Angeklagten vor dem Richter aussagten, dass sie während der Haft gefoltert wurden, damit sie Geständnisse ablegen, gab es keinerlei Untersuchungen zu diesen Vorwürfen.

Dies alles ist eine krasse Verletzung sowohl der von Saudi-Arabien ratifizierten Konventionen als auch der nationalen Gesetze. Diese verbieten Folter und die Todesstrafe für Minderjährige.

Weihnachtszeit lässt das Schlimmste befürchten

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, und die Angst bei den Familien der Verurteilten steigt ins Unermessliche: Bereits 2016 und 2020 nutzte das saudische Regime die diplomatische und mediale Flaute um den Jahreswechsel, um zahlreiche Menschen – darunter Minderjährige – hinzurichten. Oft werden die Familien weder über die Todesurteile, noch über eine bevorstehende Vollstreckung informiert. Wo sich der Leichnam befindet, gibt das Regime ebenfalls nicht bekannt. Unsere Partnerorganisation ESOHR (European Saudi Organisation for Human Rights) befürchtet, dass das auch in diesem Jahr wieder passieren könnte – und dass die Familien erst aus den Medien von der Hinrichtung ihrer Angehörigen erfahren.

Was wir fordern

Jalal Labad, Abdullah Al-Derazi, Youssef Al-Manasef, Hassan Zaki Al-Faraj, Ali Jaafar Al Mabiouq, Jawad Qureiris, Ali Hassan Al-Subaiti und Mahdi Al-Mohsen wurden in Saudi-Arabien zum Tod verurteilt, obwohl sie zum Zeitpunkt der angeblichen Taten noch minderjährig waren.

Diese Schiiten wurden wegen ihrer Teilnahme an Protesten strafrechtlich verfolgt. Sie wurden monatelang in Einzelhaft gehalten und erlitten Folter, um erzwungene Geständnisse abzulegen. Nach mehreren Jahren in Haft wurden sie vor Gericht gebracht, wo sie zum ersten Mal von einem Anwalt begleitet wurden.

Die acht Männer wurden vor Sonderstrafgerichte gebracht, die Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorakten verfolgen sollten. Sie wurden nach der Tazir-Strafkategorie zum Tode verurteilt, die es dem Regime ermöglicht, stillschweigend willkürliche Urteile zu verhängen, die häufig zum Nachteil der schiitischen Minderheit ausfallen.

Viele der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel wurden unter Zwang erlangt. Obwohl die Angeklagten vor dem Richter über Folterungen während ihrer Haft aussagten, gab es keinerlei Untersuchungen zu diesen Vorwürfen.

Deshalb fordern wir Mohammed bin Salman, Kronprinz von Saudi-Arabien, dringend auf:

  1. Die Todesurteile gegen Jalal Labad, Abdullah Al-Derazi, Youssef Al-Manasef, Hassan Zaki Al-Faraj, Ali Jaafar Al Mabiouq, Jawad Qureiris, Ali Hassan Al-Subaiti und Mahdi Al-Mohsen aufzuheben;
  2. Subsidiär ihre Todesurteile in eine angemessene Freiheitsstrafe umzuwandeln, die zehn Jahre nicht übersteigt und die die bereits verbüsste Haftdauer berücksichtigt;
  3. Im Falle einer Umwandlung der Strafen oder der Eröffnung neuer Verfahren die Garantien für ein faires Verfahren ein- zuhalten; insbesondere, dass ein unter Folter erzwungenes Geständnis als unzulässig betrachtet wird;
  4. Die jungen Männer vor Folter und anderen Formen der Misshandlung zu schützen;
  5. Eine Untersuchung der angeblichen Folterungen während ihrer Haft einzuleiten.

Warum ist das wichtig?

  • Artikel 15 des saudischen Jugendgesetzes von 2018, das am 31. Juli 2018 per königlichem Dekret verkündet wurde, sieht vor, «wenn auf das von einem Minderjährigen begangene Verbrechen die Todesstrafe steht, wird das Urteil in eine Haftstrafe von nicht mehr als zehn Jahren […] umgewandelt»
  • Ein königliches Dekret aus dem Jahr 2020 erweitert die Anwendung dieses Gesetzes und sieht u.a. das Verbot der Todesstrafe für Minderjährige in der Kategorie des Tazir vor.
  • Darüber hinaus hat Saudi-Arabien das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert, dessen Artikel 37 besagt, dass die Todesstrafe niemals für Straftaten verhängt werden darf, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden.
  • Ausserdem hat Saudi-Arabien das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) ratifiziert, dessen Artikel 2 Saudi-Arabien dazu verpflichtet, alle wirksamen Massnahmen zu ergreifen, um Folterungen auf seinem Hoheitsgebiet zu verhindern.

Der Petition mit Begleitbrief an den Botschafter ist zu adressieren an:

Ambassade d’Arabie Saoudite
326, Avenue Louise
B- 1050 Bruxelles

Bitte mit 1,40 Euro frankieren

Bitte schicken Sie, wenn möglich, die Petition via mail an: admin@cpc.gov.sa

Nicht vergessen: Name, Vorname, Anschrift, Datum, Unterschrift.


Herzlichen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung !