Jemen: Menschenrechtsaktivistin Fatma al-Arwali droht Hinrichtung

Fatma al-Arwali ist die ehemalige Leiterin des jemenitischen Büros der Women Leadership Union der Arabischen Liga und setzt sich aktiv für die Rechte von Frauen ein. Nun droht der 34-jährigen Menschenrechtsverteidigerin die Hinrichtung, nachdem sie im Dezember 2023 in einem grob unfairen Verfahren wegen „Unterstützung eines feindlichen Landes“ zum Tode verurteilt wurde.

Im August 2022 wurde Fatma al-Arwali von Sicherheitskräften der Huthi festgenommen. Nach ihrer Festnahme war sie einer ganzen Reihe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Verschwindenlassen und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt unter Bedingungen, die gegen das absolute Folterverbot verstoßen. Verschwindenlassen stellt ein Verbrechen nach dem Völkerrecht dar.

Während dieser Zeit erkundigte sich ihre Familie auf allen Polizeistationen und in allen Gefängnissen in Sanaa nach ihr, doch die Behörden gaben ihnen keinerlei Informationen über ihr Schicksal und ihren Aufenthaltsort. Später erfuhr die Familie durch inoffizielle Quellen, dass Fatma al-Arwali nach ihrer Festnahme in das Chamlan-Gefängnis des Geheimdienstes in Sanaa gebracht und dort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde. Dort befindet sie sich auch heute noch.

Ein Jahr später, am 31. Juli 2023, klagte die Staatsanwaltschaft Fatma al-Arwali wegen mutmaßlicher Kollaboration mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie der Übermittlung von Koordinaten zur Offenlegung der Standorte der Huthi-Streitkräfte und der „Volkskomitees“ an, worauf die Todesstrafe steht. Zudem wird ihr vorgeworfen, einen gefälschten Ausweis verwendet zu haben. Daraufhin wurde ihr Fall an das Sonderstrafgericht verwiesen, wo ihr das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verweigert wurde.

Bei ihrer ersten Anhörung am 19. September 2023 verhinderte der Richter den Rechtsbeistand. Fatma Al- Arwali sagte vor Gericht aus, dass sie unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen in einem unterirdischen Raum festgehalten werde, und beantragte, Besuch von ihren Kindern erhalten zu dürfen.

Der Prozess gegen Fatma al-Arwali war von Verstößen gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren geprägt. Angesichts des irreversiblen Charakters der Todesstrafe legen internationale Menschenrechtsnormen explizit fest, dass derartige Prozesse alle relevanten internationalen Standards zum Schutz des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren sorgfältig einzuhalten haben. Jede Person, die aufgrund einer Strafanzeige festgenommen oder inhaftiert wird, muss entsprechend der jemenitischen Menschenrechtsverpflichtungen behandelt werden. Hierzu zählt auch die Wahrung der Verfahrensrechte.

Am 5. Dezember 2023 verurteilte das Sonderstrafgericht die Menschenrechtsverteidigerin wegen „Unterstützung eines feindlichen Landes“ in einem grob unfairen Verfahren zum Tode. Am 18. Januar 2024 erhielt ihr Bruder einen Anruf von einer unbekannten Nummer, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass Fatma al-Arwali am 21. Februar 2024 auf dem Tahrir-Platz in der Hauptstadt Sanaa hingerichtet werde. Am 21. Januar 2024 suchte er die Zentrale des Geheimdienstes im Bezirk al-Siyasi in Sanaa auf, wo man ihm sagte, dass keine Hinrichtungsanordnung gegen seine Schwester vorliege.

Was wir fordern:

• Sofortiger Hinrichtungsstopp,
• Aufhebung des Todesurteils
• Wiederaufnahme des Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Quellen: https://www.amnesty.at/mitmachen/actions/jemen-menschenrechtsaktivistin-fatma-al-arwali-droht-hinrichtung/


Übersetzung des Briefes

ACAT Luxemburg schließt sich dem dringlichen Appell von Amnesty International an. (1. Februar 2024 Index Nummer: MDE 31/7631/2024) Bitte schicken Sie schnellstmöglich den Amnesty Appellbrief an die jeminitische Botschaft/Konsulat in Ihrem Land und per Mail an die zuständige Behörde im Jemen.

Sehr geehrter Herr Abdelsalam,

ich wende mich heute an Sie, weil ich befürchte, dass der Menschenrechtsverteidigerin Fatma al-Arwali die Hinrichtung droht. Ich möchte Sie bitten, dies zu verhindern.

Die Menschenrechtsverteidigerin Fatma al-Arwali wurde im Dezember 2023 vor einem Sonderstrafgericht nach einem grob unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt. Nach ihrer Festnahme im August 2022 durch die den Huthi unterstehenden Sicherheitskräfte war Fatma al-Arwali einer ganzen Reihe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Verschwindenlassen und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt unter Bedingungen, die gegen das absolute Folterverbot verstoßen.

Am 31. Juli 2023 klagte die Staatsanwaltschaft Fatma al-Arwali wegen mutmaßlicher Kollaboration mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie der Übermittlung von Koordinaten zur Offenlegung der Standorte der Huthi-Streitkräfte und der „Volkskomitees“ an, worauf die Todesstrafe steht. Zudem wird ihr vorgeworfen, einen gefälschten Ausweis verwendet zu haben. Daraufhin wurde ihr Fall an das Sonderstrafgericht verwiesen, wo ihr das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verweigert wurde. Bei ihrer ersten Anhörung am 19. September 2023 weigerte sich der Richter, die Anwesenheit ihres Rechtsbeistands in das Gerichtsprotokoll aufzunehmen. Anwesende Geheimdienstangehörige versuchten, ihren Rechtsbeistand aus dem Gerichtssaal zu entfernen und der Richter teilte Fatma al-Arwali mit, dass sie keinen rechtlichen Beistand benötige. Fatma Al-Arwali sagte vor Gericht aus, dass sie unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen in einem unterirdischen Raum festgehalten werde.

Heben Sie bitte umgehend den Schuldspruch und das Todesurteil gegen Fatma al-Arwali auf. Lassen Sie zudem alle Anklagen fallen und entlassen Sie sie aus dem Gewahrsam, wenn sie nicht unverzüglich ein faires Wiederaufnahmeverfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht erhält, in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Sorgen Sie in der Zwischenzeit bitte dafür, dass sie regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand erhält und ihre Haftbedingungen den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Appell mit Begleitbrief ist an den Konsul ist zu adressieren:

CONSULAT DE LA RÉPUBLIQUE DU YÉMEN
66 Route de Luxembourg
L-6916 Roodt-sur-Syre (Rued-Sir)

Bitte mit 1 Euro frankieren
Nicht vergessen: Name, Vorname, Anschrift, Datum, Unterschrift.


Bitte schicken Sie auch den Appell per Email an: mdabdalsalam@gmail.com

Herzlichen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung !