Papst Franziskus verurteilt eindeutig die Todesstrafe

Nachdem sie viele Jahre daran gearbeitet hat, eine klare und eindeutige Ablehnung der Todesstrafe seitens der katholischen Kirche zu erhalten, begrüßt die ACAT die Erklärung des Papstes zu diesem Thema.

Dieser Artikel wurde im Luxemburger Wort (Samstag und Sonntag, den 4./5. August 2018) veröffentlicht.

Kirche bannt Todesstrafe

Papst Franziskus ändert den katholischen Katechismus

 

Besaß die Todesstrafe bislang noch eine winzige Legitimation in der katholischen Lehre, so ist damit jetzt Schluss. Künftig will die Kirche sich auch offiziell als Kämpferin gegen die Todesstrafe verstanden wissen.

Bislang schloss der Katechismus der katholischen Kirche Hinrichtungen als äußerstes Mittel nicht kategorisch aus. In früheren Jahrhunderten hatten Päpste als Oberhäupter des Kirchenstaats ein ihrer Zeit entsprechendes unbefangenes Verhältnis zur Todesstrafe. Bis ins 19. Jahrhundert beschäftigten sie Scharfrichter; die letzte Exekution fand 1868 statt.

Kurswechsel im Vatikan

Ein deutliches Abrücken allerdings erfolgte erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965), als Papst Paul VI. 1969 die Todesstrafe im Vatikanstaat abschaffte. 1975 verwandte er sich für fünf spanische Terroristen und versuchte, Diktator Francisco Franco zu einer Umwandlung des Todesurteils zu bewegen; indes vergeblich.

Grundsätzlicher bezeichneten Johannes Paul II. (1978-2005) und Benedikt XVI. (2005-2013) die Anwendung der Todesstrafe als unnötig und traten für ihre allgemeine Abschaffung ein. Ein Kurswechsel zeichnete sich von der ersten Ausgabe des Katechismus 1992 zur überarbeiteten Fassung 1997 ab, die auf Deutsch 2003 erschien. In der Erstfassung erkennt die Kirche das Recht und die Pflicht der Staatsgewalt an, „der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen“ (Nr. 2 266). Bereits 1994 begann eine Revision dieses Artikels.

Die Überarbeitung von 1997 rückt die Wiedergutmachung und die Resozialisierung des Täters in den Vordergrund und bindet die Anwendung der Todesstrafe an enge Vorgaben: Demnach muss „die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststehen“; außerdem schließt „die überlieferte Lehre der Kirche“ die Todesstrafe nur dann nicht aus, „wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen“ (Nr. 2 267).

Prinzipielle Ablehnung

Prinzipielle Ablehnung bekundete Franziskus am 20. März 2015 mit einem Brief an die Internationale Kommission gegen die Todesstrafe. Darin betont er die generelle Unverfügbarkeit des Lebens; auch ein Mörder verliere nicht seine Personenwürde. Die Tötung eines Menschen sei einzig dann zu rechtfertigen, wenn sie die Folge einer legitimen Verteidigung gegen einen Angreifer sei – das treffe auf die Hinrichtung eines Gefangenen in keinem Fall zu.

Bedingungslose Verurteilung

In der Konsequenz plädierte Franziskus zum 25. Jahrestag des Katechismus im Oktober 2017 für eine bedingungslose Verurteilung der Todesstrafe. Dies setzt jetzt der erneuerte Artikel 2 267 um: Nach dem diese Woche veröffentlichten Wortlaut ist „die Todesstrafe unzulässig“, weil sie „gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“. Weiter definiert das Grundbuch der katholischen Lehre, die Kirche setze sich „mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein“. Der Artikel führt aus, heute gebe es „ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“. Zudem habe sich das Verständnis vom Sinn von Strafsanktionen gewandelt. Auch verfüge die Justiz inzwischen über wirksamere Haftsysteme, die sowohl die Sicherheit der Bürger garantierten als auch dem Täter eine Möglichkeit zur Besserung ließen.

KNA
Luxemburger Wort
Samstag und Sonntag, den 4./5. August 2018
GLAUBE & LEBEN, Seite 18