Appell des Monats – Mai 2020

Coronavirus: Entlastung der Gefängnisse in Kamerun ist notwendig

Angesichts der Situation rund um das Coronavirus hat der Präsident der Republik Kamerun per Dekret die Umwandlung von Todesstrafen und Milderungen bei Haftstrafen angeordnet. Diese Massnahme wird jedoch als zu wenig wirksam beurteilt. Manche ACATs und die FIACAT verlangen weitergehende Schritte.

Präsidialdekret

Mit dem «Dekret Nr. 2020/193 vom 15. April 2020 über die Umwandlung und den Erlass von Strafen» gewährt der Staatspräsident gewissen Häftlingen eine Amnestie. Damit soll in den überfüllten Gefängnissen, wo das Risiko einer Ausbreitung von Covid-19 hoch ist, eine mögliche Katastrophe verhindert werden. Diese Massnahmen zur Entlastung der Gefängnisse Kameruns sind zu begrüssen, doch eine eingehende Analyse des Dekrets ergibt, dass sie bei weitem nicht ausreichen, um etwas gegen diese Gesundheitskrise und die Überbelegung der Haftanstalten im Land auszurichten.

Überfüllte Gefängnisse

In Kameruns Gefängnissen stehen 17 915 Plätze zur Verfügung. Doch 2017 zählte man 30 701 Häftlinge, was einer Überbelegung von mehr als 171 Prozent entspricht. Diese Situation ist bei der gegenwärtigen Epidemie, wo Abstandhalten das absolute Minimum ist, besonders alarmierend. Mehr als 70 Prozent der Personen im Freiheitsentzug in ganz Kamerun befinden sich in Untersuchungshaft. Artikel 1 des Präsidialdekrets hingegen richtet sich ausschliesslich an Personen, die rechtskräftig verurteilt sind, und schliesst so die Untersuchungshäftlinge aus. Überdies sind über 60 Prozent aller Insassen aus Gründen inhaftiert, welche es ihnen gemäss Artikel 4 des Dekrets nicht erlauben, von der Umwandlung oder dem Erlass der Strafe zu profitieren. Mehr als 50 Prozent der endgültig Verurteilten bleiben somit im Gefängnis.

Wenige Nutzniesser des Dekrets

Von den zum Tod Verurteilten werden zudem mehr als einem Drittel der seit 2015 Angeklagten Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus zur Last gelegt. Diese sind von den Erleichterungen im Dekret ausgeschlossen. So zählte zum Beispiel das Zentralgefängnis von Douala am 20. April 2020 insgesamt 3 472 Häftlinge. Davon waren 2 385 Untersuchungshäftlinge, also 69 Prozent, die nicht in den Genuss des Dekrets kommen konnten. Von den 770 definitiv verurteilten und somit von den Massnahmen betroffenen Gefangenen wurden 608 freigelassen, was nur 17.5 Prozent der Insassen dieses Gefängnisses entspricht. Die Zahlen des Zentralgefängnisses von Yaoundé sprechen eine noch deutlichere Sprache, wurden doch dort bloss 361 Häftlinge von 4 000 freigelassen, das heisst nur 9 Prozent der Gefängnispopulation.

Interventionen der FIACAT und der ACATs

Aufgrund der Coronakrise veröffentlichten die FIACAT und ACAT-Kamerun am 23. April eine Medienmitteilung, in welcher sie die kamerunischen Behörden ersuchten, mehr Häftlinge in den Genuss der präsidialen Gnade kommen zu lassen, bei manchen Häftlingen vorläufige Haftentlassungen vorzunehmen und vom systematischen Einsatz der Untersuchungshaft abzusehen. ACAT-Schweiz und EMINED, ihre Partnerorganisation in Kamerun, lancieren ihrerseits in Absprache mit ACAT-Kamerun einen Dringlichen Appell in Ergänzung zum ursprünglichen Aufruf der FIACAT.

Übersetzung des Briefes


Im Interventionsbrief an den Präsidenten Kameruns
begrüssen wir dessen Initiative, beurteilen sie jedoch als ungenügend. Um das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren, das Leben und die Gesundheit der Häftlinge und des Gefängnispersonals zu schützen und längerfristig die Gefängnisse in Kamerun zu entlasten, ersuchen wir den Präsidenten um die Freilassung von

1) allen Häftlingen, die bereits mindestens die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben (mit Ausnahme derjenigen, die schwerste Straftaten begangen haben);

2) allen Untersuchungshäftlingen – darunter auch die Minderjährigen – , die eines Bagatelldelikts angeklagt sind und bereits mehr als die Hälfte der zu erwartenden Strafe abgesessen haben, ohne dass sie vor Gericht gestellt worden sind.

ACHTUNG!

Da zurzeit wegen des CoVid-19 Virus keine Briefsendungen nach Kamerun möglich sind, kann unser Brief an den Präsidenten nur per Mail verschickt werden: cellcom@prc.cm

Es ist daher besonders wichtig eine Kopie des Briefes an die Botschaft in Brüssel zu senden.

Diese Aktion ist jetzt vorbei.

 

Danke für Ihre Mithilfe!